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§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Fälligkeit und Skonto

1.1 Falls nicht anders vereinbart ist der Kaufpreis für Lieferungen und Leistungen sofort ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Rechnungsbeträge unter EUR 150,- sind grundsätzlich sofort ohne Skonto zahlbar.

1.2 Etwa eingeräumte Zahlungsziele berechnen sich ab jeweiligem Rechnungsdatum oder dem auf der Rechnung aufgedruckten Fälligkeitsdatum, so dass nach Ablauf der Frist ohne Mahnung Verzug eintritt (§284 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch bei ausnahmsweise vereinbarten Barzahlungsnachlässen oder Skonti; solche entfallen, wenn der Kunde nicht unsere Forderungen insgesamt erfüllt hat, ebenso wenn im Zeitpunkt der Zahlung andere fällige Forderungen offen stehen.

1.3 Teillieferungen werden gesondert berechnet und sind entsprechend den vorstehenden Bedingungen zu bezahlen.

1.4 Die Aufhebung einer Kreditwährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingungen liegt, bleibt uns jederzeit vorbehalten. Insbesondere wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt und Gefahr für die Realisierung unserer Forderung entsteht oder aber durch einen erheblichen Zahlungsverzug aufkommende Zahlungsschwierigkeiten vermutbar sind.

2. Erfüllung

2.1 Unsere Forderungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die Gegenleistung uns zur uneingeschränkten Verfügung zusteht, bei bargeldloser Zahlung also erst dann, wenn der Gegenwert endgültig unserem Konto gutgebracht ist.

2.2 Zahlungen können mit schuldenbefreiender Wirkung nur an uns geleistet werden.

2.3 Die Annahme von Schecks oder Wechseln behalten wir uns vor. Nicht diskontierfähige Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Wechsel- und Scheckspesen gehen stets zu Lasten des Leistenden und sind sofort fällig. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Barzahlung und lässt keinen Skontoabzug zu. Dasselbe gilt bei Scheckzahlungen, wenn diese nicht zur Erfüllung im Sinne obiger Bestimmungen führt.

3. Überschreitung der Leistungszeit, Verzug

3.1 Werden die vorerwähnten Leistungszeiten überschritten, so sind wir in jedem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EURIBOR zu verlangen. Daneben steht uns der Ersatz der Mahnkosten zu, welche auch pauschaliert mit EUR 5,- pro Mahnung berechnet werden können.

3.2 Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Leistungsverweigerungsrecht, Aufrechnung

4.1 Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts durch Kaufleute usw. ist ausgeschlossen.

4.2 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann wirksam aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.3 Wir sind berechtigt, gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen, die dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen gegen uns zustehen.

5. Rechnungslegung, Kontoabstimmung

5.1 Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen usw. müssen schriftlich vorgebracht und innerhalb einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks abgesandt werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Rechnungssumme, des Saldos usw ...

5.2 Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.

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