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§ 5 Gewähr / Haftung

1. Gewährleistung

Wir leisten für die von uns gelieferten Erzeugnisse Gewähr gemäß den Bedingungen unserer Vorlieferanten ein Jahr für Handelsware, Eigenerzeugnisse, Werkstatt- und sonstige Dienstleistungen gemäß nachfolgenden Bestimmungen:

1.1 Für nicht unwesentliche Mängel und nachgewiesene Sorgfaltspflichtverletzung kommen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung auf. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann.

1.2 Unsere Angaben zum Lieferung- und Leistungsgegenstand, zum Verwendungszweck usw. (z. B. Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte) stellen lediglich Beschreibungen etc. und keine zugesicherten Eigenschaften dar; sie sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen müssen wir uns vorbehalten, dasselbe gilt bei Kauf nach Probe, Muster oder entsprechend früheren Lieferungen.

1.3 Soweit unsere Leistung in der Erteilung von Beratung, sonstiger Hilfestellung bei der Lösung technischer Probleme o. ä. besteht, wird diese von geschulten Fachkräften nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, jedoch ohne Verbindlichkeit. Eine Gewähr können wir insofern nicht übernehmen.

2. Gewährleistungs-Ausschlüsse

Gewährleistungsansprüche werden nicht anerkannt , wenn – nach Verlassen unseres Betriebes – der Schaden darauf zurückzuführen ist , dass

  • die Ware von dritter Seite manipuliert oder repariert wurde,
  • die Ware einem anderen Verwendungszweck als vorgesehen zugeführt, die Betriebsanleitung nicht beachtet oder als allgemein bekannt voraussetzbare Regeln missachtet wurden,
  • der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt wurde, - die Beschädigung auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
  • die Beanstandung auf unrichtige Bestellung oder einem sonstigen Fehler des Kunden zurückzuführen ist.

3. Haftungsumfang

3.1 Ersatzansprüche jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch solche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, positive Forderungsverletzung, oder unerlaubter Handlung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörige sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass uns eigener Vorsatz zur Last fällt.

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