§ 3 Druckvorschriften
1. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Kosten, die uns durch nachträgliche Änderungen, farbige Abzüge oder Andrucke entstehen, stellen wir in Rechnung.


